Rezept bei privat Versicherten...


Die Privatrezepte sehen oft anders aus als die Rezepte/ärztlichen Verordnungen bei kassenversicherten Patienten.

Vom Arzt ist jedoch meist dasselbe einzutragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten.

Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.