Kosten...


Wir faktorieren bei Privatversicherten den 1,4 - 2,3-fachen Satz der VdaK-Preise und orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). 
Die Höhe der Faktorierung ergibt sich u.a. aus der Qualifikation des Therapeuten (z.B. Behandlung durch Inhaberin ist höher faktoriert als Behandlung durch Mitarbeiter).  

 


Individuelle Lösungen können gefunden werden - sprechen Sie mich bitte an. 

 

 

Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. 

 


Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.