Eine ergotherapeutische Behandlung wird vom Arzt verordnet.


Ergotherapie kann für Menschen jeden Alters verordnet werden, wenn es krankheitsbedingt zu Einschränkungen kommt, die die Handlungsfähigkeit im Bereich Selbständigkeit, Produktivität/Spiel und Freizeit einschränken.


Kinder:

Wenn Sie die Befürchtung haben, dass Ihr Kind in einem Bereich größere Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten, Unsicherheiten, Aggressionen etc. hat als andere Kinder, dann sprechen Sie Ihren Kinderarzt darauf an. Eine kurze ergotherapeutische Diagnostik von 2-3 Einheiten kann zusätzlich helfen,  zu entdecken, ob eine Weiterbehandlung sinnvoll und notwendig ist.


Erwachsene:

Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt auf die zusätzliche Fördermöglichkeit durch Ergotherapie an und lassen sich von ihm beraten und ggf. eine Überweisung geben.


Allgemeine Informationen:

Pro Verordnung (Rezept) müssen erwachsene Patienten in der Regel eine Zuzahlung von 10% selbst tragen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.


Sie können sich unter folgenden Bedingungen von der Zuzahlung durch die Krankenkasse befreien lassen:


Regelung über die Befreiung von der Zuzahlung