Die Privatrezepte sehen oft anders aus als die Rezepte/ärztlichen Verordnungen bei kassenversicherten Patienten.
Vom Arzt ist jedoch meist dasselbe einzutragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten.
Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.
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